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Sanierungskoordination
Stadt Obernkirchen
Sanierungskoordinator
Ulrich Kuhlmann
Marktplatz 9
3183 Obernkirchen
Telefon: 05724 / 39550
Fax: 05724 / 39551
Email:
ukuhlmann@obernkirchen.de
Internet:
www.obernkirchen.de
Die zentrale Sanierungsstelle
war in der städtischen
Bauverwaltung angesiedelt.
Als Sanierungskoordinator
und ständiger
Ansprechpartner vor Ort
fungierte der
Fachbereichsleiter. Zusammen
mit einem
kleinen, im Laufe der
Jahre wechselnden,
Mitarbeiterstab wurden
die auf die Stadt und
Bürger neu zugekommenen
Aufgaben engagiert
bewältigt.
Der
Sanierungsträger
BauBeCon Sanierungsträger
GmbH
Margret Opitz
Anne-Conway-Straße
1
28359 Bremen
Telefon 0421 / 32901-46
Fax 0421/ 32901-22
Internet:
www.baubeconstadtsanierung.de
Die Stadt Obernkirchen
beauftragte 1986 als
treuhänderischen
und anerkannten
Sanierungsträger
des Landes Niedersachsen
die BauBeCon mit der
Betreuung der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen.
Die zentralen
Aufgabenfelder werden
nachfolgend
näher beschrieben:
Einrichtung eines Sanierungsbüros
in den
Räumen der Bauverwaltung
mit abgestimmten
Sprechzeiten und individueller
Terminvereinbarung für
Beratungsgespräche.
Bewirtschaftung des Treuhandvermögens
und
Vorbereitung aller notwendigen
Anträge auf
Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinien
des Landes Niedersachsen.
Durchführung und
Abwicklung des umfangreichen
Grunderwerbs für
das
Treuhandvermögen
in Zusammenarbeit mit
der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses
für den Landkreis
Schaumburg.
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Nachdem zunächst
noch die Planungen für die
Fußgängerzone
und die verkehrberuhigten
Bereiche im eigenen Haus
entwickelt und
durchgeführt wurden,
mussten bei zunehmender
Aufgabenfülle diese
Arbeiten vergeben
werden. Zunehmende Beratungsgespräche
mit
den Grundstückseigentümern,
Öffentlichkeitsarbeit
und die Zusammenarbeit
mit der
Politik, konzeptionelle
Abstimmungen mit
Planern sowie die Erstellung
der jährlichen
Maßnahmenplanung
und deren technische
und finanzielle Abwicklung,
nahm nun die
meiste Zeit in Anspruch.
Als wichtiger und
zuverlässiger Helfer
erwies sich bei diesen
Aufgaben der vom Rat
der Stadt ausgewählte
und beauftragte Sanierungsträger.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit der
zentralen Sanierungsstelle
innerhalb der
Bauverwaltung zur Vorbereitung
und
Durchführung der
geplanten Maßnahmen .
Beteiligung bei der Aufstellung
der jährlichen
Wirtschaftsplanung für
die
Sanierungsmaßnahmen.
Erhebung
von Ausgleichsbeträgen
Im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet ist
der Grundstückseigentümer
zur
Mitfinanzierung der Sanierung
durch Zahlung
eines Ausgleichsbetrages
gesetzlich verpflichtet.
Die Höhe des Ausgleichsbetrages
richtet
sich nach den sanierungsbedingten
Steigerungen der Bodenwerte.
Deren genaue
Ermittlung führte
der bereits früh beteiligte
Gutachterausschuss für
den Landkreis
Schaumburg bei der Vermessungs-
und
Katasterbehörde
durch. |