Sanierungskoordination
Sanierungskoordination Sanierungskoordination
Stadt Obernkirchen
Sanierungskoordinator
Ulrich Kuhlmann
Marktplatz 9
3183 Obernkirchen
Telefon: 05724 / 39550 Fax: 05724 / 39551
Email:
ukuhlmann@obernkirchen.de
Internet:
www.obernkirchen.de
Die zentrale Sanierungsstelle war in der städtischen
Bauverwaltung angesiedelt.
Als Sanierungskoordinator und ständiger
Ansprechpartner vor Ort fungierte der
Fachbereichsleiter. Zusammen mit einem
kleinen, im Laufe der Jahre wechselnden,
Mitarbeiterstab wurden die auf die Stadt und
Bürger neu zugekommenen Aufgaben engagiert
bewältigt.

Der Sanierungsträger
BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Margret Opitz
Anne-Conway-Straße 1
28359 Bremen
Telefon 0421 / 32901-46
Fax 0421/ 32901-22
Internet:
www.baubeconstadtsanierung.de

Die Stadt Obernkirchen beauftragte 1986 als
treuhänderischen und anerkannten
Sanierungsträger des Landes Niedersachsen
die BauBeCon mit der Betreuung der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen. Die zentralen
Aufgabenfelder werden nachfolgend
näher beschrieben:
Einrichtung eines Sanierungsbüros in den
Räumen der Bauverwaltung mit abgestimmten
Sprechzeiten und individueller
Terminvereinbarung für Beratungsgespräche.
Bewirtschaftung des Treuhandvermögens und
Vorbereitung aller notwendigen Anträge auf
Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinien
des Landes Niedersachsen.
Durchführung und Abwicklung des umfangreichen
Grunderwerbs für das
Treuhandvermögen in Zusammenarbeit mit
der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
für den Landkreis Schaumburg.

Nachdem zunächst noch die Planungen für die
Fußgängerzone und die verkehrberuhigten
Bereiche im eigenen Haus entwickelt und
durchgeführt wurden, mussten bei zunehmender
Aufgabenfülle diese Arbeiten vergeben
werden. Zunehmende Beratungsgespräche mit
den Grundstückseigentümern, Öffentlichkeitsarbeit
und die Zusammenarbeit mit der
Politik, konzeptionelle Abstimmungen mit
Planern sowie die Erstellung der jährlichen
Maßnahmenplanung und deren technische
und finanzielle Abwicklung, nahm nun die
meiste Zeit in Anspruch. Als wichtiger und
zuverlässiger Helfer erwies sich bei diesen
Aufgaben der vom Rat der Stadt ausgewählte
und beauftragte Sanierungsträger.
 
 
 
 
 
 
 

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der
zentralen Sanierungsstelle innerhalb der
Bauverwaltung zur Vorbereitung und
Durchführung der geplanten Maßnahmen .
Beteiligung bei der Aufstellung der jährlichen
Wirtschaftsplanung für die
Sanierungsmaßnahmen.
 
 
 
 
 
 

Erhebung von Ausgleichsbeträgen
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ist
der Grundstückseigentümer zur
Mitfinanzierung der Sanierung durch Zahlung
eines Ausgleichsbetrages gesetzlich verpflichtet.
Die Höhe des Ausgleichsbetrages richtet
sich nach den sanierungsbedingten
Steigerungen der Bodenwerte. Deren genaue
Ermittlung führte der bereits früh beteiligte
Gutachterausschuss für den Landkreis
Schaumburg bei der Vermessungs- und
Katasterbehörde durch.



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